Reisepass

Der Antrag auf Ausstellung muss persönlich bei der Behörde gestellt werden, bei der Sie mit Hauptwohnsitz bzw. mit alleinigem Wohnsitz gemeldet sind. Der Reisepass hat eine Gültigkeit von 6 Jahren für Personen unter 24 Jahren und 10 Jahren für Personen ab 24 Jahren.
Die Erstellung erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin.

Sie werden telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt, sobald Ihr Reisepass fertiggestellt ist.

Zu Beschleunigung des Antragsverfahrens besteht die Möglichkeit einen Expressreisepass zu beantragen. Näheres erfragen Sie bitte in unserem Fachbereich Bürgerservice.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr)
  • letzter Reisepass/ Kinderausweis/ Kinderreisepass (bei Verlust: amtliches Dokument mit Lichtbild)
  • Wenn Ihr letzter Reisepass nicht von uns ausgestellt wurde, benötigen wir Ihre letzte Personenstandsurkunde, d.h. Sie müssen Ihre Geburts- bzw. Abstammungsurkunde, oder Ihre Heiratsurkunde, aus der die aktuelle Namensführung hervorgeht, im Original vorlegen.
  • Für Personen unter 18 Jahren: Vollmacht und Ausweis(e) der/des Erziehungsberechtigten evtl. Sorgerechtsbeschluss.

Gebühren / Preise

Die Gebühr beträgt für Personen:

- unter 24 Jahren:     37,50 Euro
- über 24 Jahren:      60,00 Euro


Expressreisepässe:

- unter 24 Jahren:       69,50 Euro 
- über 24 Jahren:        92,00 Euro


Rechtliche Grundlagen
Passgesetz